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Geld

Entlastungsbeitrag

Der Entlastungsbetrag ist eine finanzielle Unterstützung der Pflegekasse in Höhe von 131 Euro pro Monat.
Er steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu und soll helfen, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit im Alltag zu fördern.

 

Der Betrag kann genutzt werden für:

  • Leistungen einer Alltagshilfe oder Betreuungskraft

  • Haushaltshilfe (z. B. Reinigung, Einkäufe)

  • Begleitung zu Terminen oder Spaziergängen

  • Betreuungs- und Entlastungsangebote anerkannter Dienstleister

 

👉 Wichtig: Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern über anerkannte Anbieter abgerechnet.
Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres aufgebraucht werden – danach verfällt das Guthaben von vorherigen Jahr. 


 

Wie kann man den Entlastungsbetrag aufstocken?

 

Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro ist gesetzlich festgelegt und kann nicht direkt erhöht werden.
Es gibt jedoch mehrere Möglichkeiten, zusätzliche finanzielle Mittel zu nutzen, um mehr Unterstützung im Alltag zu erhalten:

 

💡 1. Umwandlung von Pflegesachleistungen (§ 45b SGB XI)

Wenn Sie Pflegegrad 2 bis 5 haben und Ihre Pflegesachleistungen (z. B. durch einen ambulanten Pflegedienst) nicht vollständig ausschöpfen,
können Sie bis zu 40 % dieses Budgets für Entlastungs- oder Betreuungsangebote verwenden – etwa für eine Alltagshilfe.
So lässt sich das monatliche Budget deutlich aufstocken.

 

💡 2. Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)

Wenn eine pflegende Angehörige oder ein Angehöriger vorübergehend verhindert ist (z. B. durch Urlaub oder Krankheit),
übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzbetreuung.
Diese Leistung kann zusätzlich zum Entlastungsbetrag genutzt werden.

 

💡 3. Kombination mit Eigenfinanzierung

Selbstverständlich können Sie die Unterstützung auch durch eigene Mittel ergänzen,
um mehr Stunden Betreuung oder Haushaltshilfe in Anspruch zu nehmen.

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